Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die in § 128 SGB VII genannten Unternehmen und Versicherten ist die Bayerische Landesunfallkasse.
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Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die in § 128 SGB VII genannten Unternehmen und Versicherten ist die Bayerische Landesunfallkasse.