(1) Die Weiterbildung gliedert sich inhaltlich entsprechend Anlage 2.
(2) Die Weiterbildung wird in Form einer Basis- und Aufbauweiterbildung durchgeführt und umfasst eine Projektarbeit sowie insgesamt 764 Stunden, davon
1. 460 Basisunterrichtsstunden,
2. 264 Aufbauunterrichtsstunden und
3. ein Praktikum im Umfang von 40 Praxisstunden.