# Anlage II AVMedKfAusbV — (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien/zur Kauffrau für audiovisuelle Medien - Zeitliche Gliederung -

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien/zur Kauffrau für audiovisuelle Medien  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 1036 - 1037)

      - 1. Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,

- 1.2 Berufsbildung,

- 1.3 Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e,

- 1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

- 1.5 Umweltschutz

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen

- 2.1 Planung, Lernziel a,

- 5.1 Team- und Projektarbeit, Lernziel a,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

- 4.1 Rechnungswesen

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition

- 5.4 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis c,

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 2.2 Durchführung, Lernziele a und b,

- 5.3 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

- 2.1 Planung, Lernziel a,

fortzuführen.

      - 2. Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 1.3 Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Lernziele f bis h,

- 2.1 Planung, Lernziel b,

- 2.2 Durchführung, Lernziel c,

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen

- 5.1 Team- und Projektarbeit, Lernziele b bis f,

- 5.2 Kommunikation, Lernziele a bis c,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziel c,

- 1.3 Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Lernziel d,

- 5.4 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,

fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 2.3 Repertoire- und Rechtebeschaffung,

- 4.4 Honorar- und Lizenzabrechnung, Lernziel a,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 5.3 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,

- 5.4 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und c,

fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 4.2 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele a bis d,

- 5.4 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,

zu vermitteln.

      - 3. Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 3. Marketing und Vertrieb,

- 5.3 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel c,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 1.5 Umweltschutz,

- 5.3 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,

- 5.4 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und d,

fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 2.1 Planung, Lernziel c,

- 2.2 Durchführung, Lernziele d bis h,

- 4.4 Honorar- und Lizenzabrechnung, Lernziel b,

in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen

- 5.1 Team- und Projektarbeit, Lernziele g und h,

- 5.2 Kommunikation, Lernziel d,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 2.3 Repertoire- und Rechtebeschaffung,

- 5.3 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben

fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 4.2 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele e und f,

- 4.3 Investitions- und Finanzierungsrechnung,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

- 2.1 Planung, Lernziel a,

- 2.2 Durchführung, Lernziele a und b,

- 5.4 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,

fortzuführen.

---

Zitiervorschlag: Anlage II AVMedKfAusbV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/AVMedKfAusbV/anlage-ii
