Die Einsatzfahrzeuge des öffentlichen Rettungsdienstes müssen ihren jeweiligen aktuellen Standort nach vom Staatsministerium landesweit festzulegenden Vorgaben an das Einsatzleitsystem der Integrierte Leitstelle melden.
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Die Einsatzfahrzeuge des öffentlichen Rettungsdienstes müssen ihren jeweiligen aktuellen Standort nach vom Staatsministerium landesweit festzulegenden Vorgaben an das Einsatzleitsystem der Integrierte Leitstelle melden.