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§ 13 AVILSG (Bayern) — Elektronischer Leistungsnachweis

Verordnung zur Ausführung des Integrierte Leitstellen-Gesetzes

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der elektronische Leistungsnachweis stellt eine Präsenzprüfung unter Aufsicht dar, deren Durchführung mittels elektronischer Medien erfolgt. Die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried ist berechtigt, die hierzu erforderlichen personenbezogenen Daten der Prüflinge zu verarbeiten. Den Prüflingen ist vor der Prüfung hinreichend Gelegenheit zu geben, sich mit den Prüfungsbedingungen vertraut zu machen.