Zum Hauspersonal gehören insbesondere Hausmeister und Reinigungspersonal. Die Zahl der erforderlichen Arbeitskräfte, der Umfang ihrer Tätigkeit für die Schule und – im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen – ihre Arbeitszeit richten sich nach den Erfordernissen der Schulanlage und des Schulbetriebs.