Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1) Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom ………………… in der Fassung der Änderungen vom ………………………………außer Kraft.
(2) Die Amtszeit des beim Inkrafttreten dieser Satzung amtierenden Jagdvorstehers, der in der Versammlung der Jagdgenossen vom ……………………………… gewählt wurde, endet mit dem 31. März 19..; § 9 Abs. 3 Satz 3 findet entsprechende Anwendung.
(3) Der erste Haushaltsplan nach § 13 Abs. 1 ist gegebenenfalls für das Geschäftsjahr 19../.. aufzustellen; die erste Rechnungsprüfung nach den Vorschriften dieser Satzung ist für das Geschäftsjahr 19../.. vorzunehmen. Vorstehende Satzung ist in der Versammlung der Jagdgenossen vom……………beschlossen worden. ……………, den ………………
……………Jagdvorsteher…………
. Vorstehende Satzung ist genehmigungsfrei.