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§ 8 AVBayJG (Bayern) — Hochwildreviere

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Hochwildrevier ist ein Jagdrevier, in dem zum Hochwild zählendes Schalenwild außer Schwarzwild regelmäßig erlegt wird. Vorkommen von zum Schalenwild zählendem Hochwild, das während der Jagdzeit nicht ständig im Revier steht (Wechselwild), oder die Zugehörigkeit eines Jagdreviers zu einem Rotwildgebiet machen ein Jagdrevier noch nicht zu einem Hochwildrevier.