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§ 11a AVBayJG (Bayern) — Jagdlicher Einsatz von Nachtsichttechnik

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei Fischottern dürfen beim Erlegen Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, sowie im Zusammenhang mit dem Fang und dem anschließenden Erlegen künstliche Lichtquellen im erforderlichen Umfang verwendet werden.