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Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Bei der Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern ist die Verwendung bleihaltiger Schrote verboten.