nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 11 AVBayJG (Bayern) — Ausübung der Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei der Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern ist die Verwendung bleihaltiger Schrote verboten.