Das Staatsministerium regelt Einzelheiten über Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren, Feuerwehrvereine und -verbände sowie der feuerwehrtechnischen Bediensteten des Freistaates Bayern im Wege der Bekanntmachung.
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Das Staatsministerium regelt Einzelheiten über Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren, Feuerwehrvereine und -verbände sowie der feuerwehrtechnischen Bediensteten des Freistaates Bayern im Wege der Bekanntmachung.