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§ 26 AVBFernwärmeV — Vordrucke für Rechnungen und Abschläge

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Stand: 01.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Vordrucke für Rechnungen und Abschläge müssen verständlich sein. Die für die Forderung maßgeblichen Berechnungsfaktoren sind vollständig und in allgemein verständlicher Form auszuweisen.