Die ordnungsgemäße Erledigung der übertragenen Aufgaben wird bei den Kassenprüfungen geprüft, die nach den für die Kreiskassen geltenden Vorschriften durchgeführt werden.
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Die ordnungsgemäße Erledigung der übertragenen Aufgaben wird bei den Kassenprüfungen geprüft, die nach den für die Kreiskassen geltenden Vorschriften durchgeführt werden.