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§ 2 AUFHEBAGEISENHUETTENSTADT (Brandenburg) — Zuordnung des Bezirks

Gesetz zur Aufhebung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Ab dem 1. Januar 2023 ist der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Eisenhüttenstadt dem Bezirk des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) zugeordnet.

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