Dieser Tarifvertrag gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte), für die Auszubildenden und für die Praktikantinnen und Praktikanten des Freistaats Bayern, deren Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikantenverhältnis sich nach den zwischen dem Arbeitgeberverband für die Land- und Forstwirtschaft Bayern e. V. und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt abgeschlossenen Rahmentarifverträgen für
a) die Angestellten in Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau,
b) Landarbeiter,
c) Melkpersonal,
d) Schweinewärterpersonal,
e) Auszubildende in der Land- und Forstwirtschaft
in der jeweils geltenden Fassung bestimmen