nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 22 ATA-OTA-G — Mindestanforderungen an Schulen

Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz  
Stand: 01.01.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Ausbildung darf nur von einer Schule durchgeführt werden, die staatlich, staatlich genehmigt oder staatlich anerkannt ist.

(2) Die staatliche Genehmigung oder Anerkennung der Schule erfolgt durch die zuständige Behörde.

(3) Schulen müssen nachweisen, dass

- 1. sie hauptberuflich von einer pädagogisch qualifizierten Person geleitet werden, die über eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf und eine abgeschlossene Hochschulausbildung mindestens auf Masterniveau oder auf einem vergleichbarem Niveau verfügt,

- 2. sie über ein Verhältnis von hauptberuflichen Lehrkräften für den theoretischen und den praktischen Unterricht von mindestens einer Vollzeitstelle zu 20 Ausbildungsplätzen verfügt,

- 3. ihre hauptamtlichen Lehrkräfte fachlich in den Bereichen Anästhesietechnik oder Operationstechnik qualifiziert sind und über eine abgeschlossene Hochschulausbildung im Bereich Pädagogik verfügen,

- 4. bei ihr die für die Ausbildung erforderlichen Räume und Einrichtungen sowie ausreichende Lehrmittel und Lernmittel vorhanden sind und

- 5. die Durchführung der praktischen Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern und Einrichtungen sichergestellt ist.

(4) Die Länder können durch Landesrecht das Nähere zu den Anforderungen der Anerkennung bestimmen und darüber hinausgehende Anforderungen festlegen. Für die Lehrkräfte des theoretischen und des praktischen Unterrichts können sie regeln, dass die geforderte Hochschulausbildung auf bestimmte Hochschularten und Studiengänge beschränkt wird.

---

Zitiervorschlag: § 22 ATA-OTA-G

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/ATA-OTA-G/22

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
