nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 11 ATA-OTA-G — Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz  
Stand: 01.01.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung darf nur absolvieren, wer

- 1. mindestens einen der folgenden Abschlüsse besitzt:

  - a) den mittleren Schulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss oder

  - b) eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung

    - aa) in einem Beruf, für den eine reguläre Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorgeschrieben ist,

    - bb) in einer landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die die Mindestanforderungen, die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 in den „Eckpunkten für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3) beschlossen wurden, erfüllt, oder

    - cc) in einer bis zum 31. Dezember 2021 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder in der Altenpflegehilfe von jeweils mindestens einjähriger Dauer,

- 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt,

- 3. in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung der Ausbildung nicht ungeeignet ist und

- 4. über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die für die Ausbildung erforderlich sind.

---

Zitiervorschlag: § 11 ATA-OTA-G

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/ATA-OTA-G/11

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
