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§ 12 ATA-OTA-APrV — Bestandteile der staatlichen Prüfung

Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.01.2022 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die staatliche Prüfung besteht aus

1.
einem schriftlichen Teil,
2.
einem mündlichen Teil und
3.
einem praktischen Teil.