§ 12 ATA-OTA-APrV — Bestandteile der staatlichen Prüfung

Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung

Stand: 01.01.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die staatliche Prüfung besteht aus

1.
einem schriftlichen Teil,
2.
einem mündlichen Teil und
3.
einem praktischen Teil.