§ 5 ASchulG — Ausschluss eines Beschulungsanspruchs

Auslandsschulgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ein Anspruch auf Beschulung an einer Deutschen Auslandsschule besteht nach diesem Gesetz nicht.