Das für Kommunales zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift nähere Bestimmungen zur Durchführung dieses Gesetzes zu erlassen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Das für Kommunales zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift nähere Bestimmungen zur Durchführung dieses Gesetzes zu erlassen.