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# Anlage 2 APWBV (Brandenburg) — (zu § 6 Abs. 1 Nr. 2)

Ambulante Pflege-Weiterbildungsverordnung  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

B e s c h e i n i g u n g

über die Teilnahme am theoretischen Unterricht

Frau/Herr ....................

geboren am ..................

in ................................................

hat in der Zeit vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am theoretischen Unterricht in der Weiterbildung für Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerinnen und Altenpfleger in der ambulanten Pflege mit Erfolg teilgenommen.

Die Weiterbildung wurde vom . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . durch Fehlzeiten um . . . . . . Stunden unterbrochen.

Ort, Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Leitung der Weiterbildung

(Unterschrift, Anschrift und Stempel der Weiterbildungsstätte)

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Zitiervorschlag: Anlage 2 APWBV (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/APWBV/anlage-2

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