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§ 3 APOmgDEich (Brandenburg) — Bewerbung

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen eichtechnischen Dienstes des Landes Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Bewerbungen sind

an das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg zu richten.

(2) Der Bewerbung sind beizufügen:

ein Lebenslauf,

die Geburtsurkunde oder ein Geburtsschein,

das Abschluß- oder Abgangszeugnis der in § 2 Abs. 2 und 3 genannten Ausbildungseinrichtungen,

die Zeugnisse über die beruflichen Tätigkeiten und

eine Erklärung des Bewerbers, daß er den Führerschein besitzt und bereit ist, ein Kraftfahrzeug im Rahmen der dienstlichen Aufgaben zu führen.