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§ 6 APOmDFeu (Brandenburg) — Zulassungsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst

Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In den Vorbereitungsdienst des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes kann eingestellt werden, wer erfolgreich an einem Auswahlverfahren gemäß § 5 teilgenommen hat und mindestens

die Berufsbildungsreife, den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist und

eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen hat.