nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 26 APOmDFeu (Brandenburg) — Prüfungserleichterungen

Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Einem Prüfling mit gesundheitlicher Beeinträchtigung kann auf Antrag unter Berücksichtigung seiner Beeinträchtigung in der schriftlichen Prüfung eine Verlängerung der Bearbeitungszeit bis zu einem Viertel gewährt werden. In Fällen einer besonders weitgehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung kann dem Prüfling die Bearbeitungszeit um bis zur Hälfte verlängert werden. Neben oder anstelle einer Verlängerung der Bearbeitungszeit können andere angemessene Erleichterungen gewährt werden.

(2) Anträge auf Prüfungserleichterungen sind spätestens drei Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung bei der Prüfungsbehörde einzureichen. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Prüfungserleichterung erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, so ist der Antrag unverzüglich zu stellen. Der Nachweis der Auswirkung auf die Prüfung ist durch ein amts- oder polizeiärztliches Attest zu führen. Die Begutachtung durch eine weitere Ärztin oder einen weiteren Arzt kann angeordnet werden.

(3) Für die praktische und mündliche Prüfung können auf Antrag der beeinträchtigten Person angemessene Erleichterungen gewährt werden. Absatz 2 gilt entsprechend.

---

Zitiervorschlag: § 26 APOmDFeu (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/APOmDFeu/26

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
