nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 19 APOmDFeu (Brandenburg) — Prüfungsbehörde

Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Prüfungsbehörde ist die Ausbildungsbehörde. Mehrere Ausbildungsbehörden können eine Ausbildungsbehörde als gemeinsame Prüfungsbehörde bestimmen.