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§ 36 APOmD (Brandenburg) — Übergangsregelung

Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Dienst

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Anwärterinnen oder Anwärter, die vor dem 1. September 2023 ihren Vorbereitungsdienst begonnen haben, schließen diesen nach bis zum 12. Januar 2024 geltendem Recht ab.