nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 15 APOmD (Brandenburg) — Grundsätze der berufspraktischen Ausbildungsabschnitte

Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Dienst  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die berufspraktischen Ausbildungsabschnitte sollen berufliche Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln. Die Anwärterinnen und Anwärter sollen während der Praxisphasen die während der fachtheoretischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse vertiefen und insbesondere lernen, diese in der Praxis anzuwenden. Die praktischen Unterweisungen in den Ausbildungsstellen sollen systematisch und didaktisch effektiv auf die Inhalte der fachtheoretischen Ausbildung abgestimmt sein.

(2) Die Anwärterinnen und Anwärter sollen in den Ausbildungsstellen die wesentlichen Aufgaben ihrer Laufbahn kennenlernen und in typische Arbeitsvorgänge eingeführt werden. Ihnen ist unter Berücksichtigung des Ausbildungsgegenstandes Gelegenheit zu geben, Vorgänge und Arbeitsaufgaben selbstständig zu bearbeiten. Dabei sollen sie sich in der schriftlichen und mündlichen Kommunikation üben. Die bearbeiteten Vorgänge sind zu besprechen und bei der Beurteilung zu berücksichtigen.

(3) Während der berufspraktischen Ausbildungsabschnitte gelten die Arbeitszeitregelungen der jeweiligen Ausbildungsstellen.

---

Zitiervorschlag: § 15 APOmD (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/APOmD/15

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
