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# § 11 APOhDBerg (Brandenburg) — Ausbildung im technischen Betrieb eines Bergwerksunternehmens als verantwortliche Person

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung im technischen Betrieb eines Bergwerksunternehmens als verantwortliche Person erstreckt sich auf alle Arbeiten und Dienstgeschäfte, die im technischen Betrieb eines Bergwerksunternehmens vorkommen. Neben dem laufenden technischen Dienst soll der Referendar die Dienstanweisungen kennen und die den Aufsichtspersonen obliegenden schriftlichen Arbeiten erledigen lernen, in die Geschäfte der technischen Betriebsleitung näheren Einblick gewinnen und sich mit den bergbehördlichen Vorschriften, Belegschaftsangelegenheiten und Sozialeinrichtungen vertraut machen. Der Ablauf der Ausbildung richtet sich nach einem von der technischen Leitung des Unternehmens rechtzeitig aufzustellenden Plan, der der Bestätigung durch die Ausbildungsbehörde bedarf.

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Zitiervorschlag: § 11 APOhDBerg (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 01.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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