§ 32 APOgtVwID (Brandenburg) — Ausbildungs- und Prüfungsakten

Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener technischer Verwaltungsinformatikdienst

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildungsakten werden bei der Einstellungsbehörde geführt. Die Prüfungsakten werden bei der Hochschule geführt.

Einzelnorm