nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 9 APOghDASA (Brandenburg) — Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Arbeitsschutzaufsicht  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind mit dem Ablauf des Tages aus dem Beamtenverhältnis entlassen, an dem ihnen

das Bestehen der Laufbahnprüfung oder

das endgültige Nichtbestehen der Laufbahnprüfung oder vorgeschriebenen Zwischenprüfung bekannt gegeben worden ist.

Im Fall von Satz 1 Nummer 1 endet das Beamtenverhältnis jedoch frühestens nach Ablauf der für den Vorbereitungsdienst im Allgemeinen oder im Einzelfall festgesetzten Zeit.

(2) Das Nichtbestehen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist gegeben, wenn

zwei Belegarbeiten nach jeweils einmaliger Wiederholung nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ (5 Punkte) bewertet wurden,

die Probebesichtigung nach § 18 nach einer Wiederholung nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ (5 Punkte) bewertet wurde,

auf Grund des Befähigungsberichtes vor Anmeldung zur Prüfung zu erkennen ist, dass das Ziel der Ausbildung nicht erreicht wird oder

der Ausbildungspunktwert nach § 21 Absatz 3 unter 5 Punkten liegt.

(3) Die Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes über die Entlassung von Beamtinnen und Beamten bleiben unberührt.

(4) Die Entscheidung über die Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst trifft die Einstellungsbehörde.

---

Zitiervorschlag: § 9 APOghDASA (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/APOghDASA/9

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
