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# § 5 APOghDASA (Brandenburg) — Einstellungsverfahren

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Arbeitsschutzaufsicht  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Bewerbungen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit zu richten.

(2) Einer Bewerbung sind beizufügen:

ein tabellarischer Lebenslauf,

Kopien der Schulabschlusszeugnisse und der Zeugnisse über Studien- sowie Berufsabschlüsse,

Nachweise über berufspraktische Tätigkeiten,

eine Erklärung, ob die Bewerberin oder der Bewerber gerichtlich vorbestraft ist oder ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist und

gegebenenfalls eine Ablichtung des Bescheides, mit dem die Gleichwertigkeit eines Bildungsabschlusses festgestellt wurde.

(3) Personen, die zur Einstellung vorgesehen sind, haben zusätzlich

eine Kopie ihrer Geburts- oder Abstammungsurkunde,

ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als drei Monate,

eine Erklärung über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und

einen Nachweis über ihre Rechtsstellung als Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder über ihre Staatsangehörigkeit zu einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vorzulegen.

Vor der Einstellung ist die Bewerberin oder der Bewerber aufzufordern, bei der zuständigen Meldebehörde die Erteilung des „Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde“ zu beantragen.

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Zitiervorschlag: § 5 APOghDASA (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/APOghDASA/5

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