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§ 13 APOghDASA (Brandenburg) — Aufgaben der Ausbildungsleitung

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Arbeitsschutzaufsicht

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildungsleitung koordiniert und überwacht die ordnungsgemäße theoretische und praktische Ausbildung.