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§ 7 APOgDFeu (Brandenburg) — Dauer des Vorbereitungsdienstes

Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener feuerwehrtechnischer Dienst

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 24 Monate und besteht aus einer praktischen und fachtheoretischen Ausbildung sowie der Laufbahnprüfung.