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§ 37 APOgDFeu (Brandenburg) — Gliederung der Aufstiegsausbildung

Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener feuerwehrtechnischer Dienst

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Umfang und Inhalt der Aufstiegsausbildung ergeben sich aus Anlage 3. Die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte kann durch die Ausbildungsbehörde im Einvernehmen mit der Prüfungsbehörde geändert werden.