nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 17 APOaVD (Brandenburg) — Gesamtnote und Zeugniserteilung

Ausbildungs- und Prüfungsordnung allgemeiner Vollzugsdienst  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Nach bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung wird unter Einbeziehung der in den Ausbildungsabschnitten erzielten Leistungen eine Gesamtnote gebildet, die sich wie folgt zusammensetzt:

1.

Gesamtabschnittsnote

(gebildet aus dem Durchschnitt der in den theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitten erzielten Punktzahlen)

25 Prozent.

2.

Schriftliche Prüfung (§ 15)

40 Prozent.

3.

Mündliche Prüfung (§ 16)

20 Prozent.

4.

Berufspraktische Lernzielkontrolle (§ 8)

15 Prozent.

§ 9 Absatz 3 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.

(2) Über das Ergebnis der Laufbahnprüfung ist ein schriftliches Zeugnis zu erteilen. Dabei ist die Bewertung der Laufbahnprüfung als „bestanden“ (mit „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“, „ausreichend“) oder „nicht bestanden“ auszuweisen.

(3) Das Beamtenverhältnis auf Widerruf der Anwärterinnen und Anwärter, die die Laufbahnprüfung bestehen oder endgültig nicht bestehen, endet mit dem Ablauf des Tages, an dem ihnen

das Bestehen der Laufbahnprüfung oder

das endgültige Nichtbestehen der Laufbahnprüfung oder einer vorgeschriebenen Zwischenprüfung

bekannt gegeben worden ist. Im Fall von Satz 1 Nummer 1 endet das Beamtenverhältnis jedoch frühestens nach Ablauf der für den Vorbereitungsdienst im Allgemeinen oder im Einzelfall festgesetzten Zeit, § 32 Absatz 3 des Landesbeamtengesetzes.

Einzelnorm

---

Zitiervorschlag: § 17 APOaVD (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/APOaVD/17

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
