Personen, deren Berufsqualifikation anerkannt wird, müssen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen.
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Personen, deren Berufsqualifikation anerkannt wird, müssen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen.