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§ 23 APOLmCh (Bayern) — Anwendbarkeit des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen Ländern, anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittstaaten richtet sich nach dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz sowie den folgenden Vorschriften.