nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 6 APOAA (Brandenburg) — Gliederung der Einführungszeit

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes des Landes Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Einführungszeit gliedert sich wie folgt:

erster Abschnitt (1. bis einschließlich 4. Monat):

fachwissenschaftliches Studium I,

zweiter Abschnitt (5. bis einschließlich 13. Monat):

fachpraktische Ausbildung in den Geschäften des Amtsanwaltsdienstes bei einer Staatsanwaltschaft,

dritter Abschnitt (14. und 15. Monat):

fachwissenschaftliches Studium II.