nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 12 APOAA (Brandenburg) — Noten

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes des Landes Brandenburg  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Leistungen in der Einführungszeit sind wie folgt zu bewerten:

sehr gut

= 16 bis 18 Punkte

eine besonders hervorragende Leistung

gut

= 13 bis 15 Punkte

eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung

vollbefriedigend

= 10 bis 12 Punkte

eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung

befriedigend

= 7 bis 9 Punkte

eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht

ausreichend

= 4 bis 6 Punkte

eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht

mangelhaft

= 1 bis 3 Punkte

eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung

ungenügend

= 0 Punkte

eine völlig unbrauchbare Leistung.

(2) Sofern Einzelbewertungen rechnerisch zu Gesamtbewertungen zusammengefasst werden, entsprechen den ermittelten Punkten folgende Notenbezeichnungen:

14,00 bis 18,00 Punkte:

sehr gut

11,50 bis 13,99 Punkte:

gut

9,00 bis 11,49 Punkte:

vollbefriedigend

6,50 bis 8,99 Punkte:

befriedigend

4,00 bis 6,49 Punkte:

ausreichend

1,50 bis 3,99 Punkte:

mangelhaft

0 bis 1,49 Punkte:

ungenügend.

---

Zitiervorschlag: § 12 APOAA (Brandenburg)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Landes Brandenburg, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.) verkündete Fassung. Stand: 02.08.2026.

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/APOAA/12

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
