Die Befähigung für den Amtsanwaltsdienst besitzt, wer eine Einführungszeit (Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes) abgeleistet und die Prüfung für den Amtsanwaltsdienst bestanden hat.
Die Befähigung für den Amtsanwaltsdienst besitzt, wer eine Einführungszeit (Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes) abgeleistet und die Prüfung für den Amtsanwaltsdienst bestanden hat.