Die Befähigung für den Amtsanwaltsdienst besitzt, wer eine Einführungszeit (Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes) abgeleistet und die Prüfung für den Amtsanwaltsdienst bestanden hat.
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Die Befähigung für den Amtsanwaltsdienst besitzt, wer eine Einführungszeit (Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes) abgeleistet und die Prüfung für den Amtsanwaltsdienst bestanden hat.