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§ 14 APO-WbK (Nordrhein-Westfalen) — Ausbildung, Richtlinien und Lehrpläne

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung wird nach erwachsenenpädagogischen Grundsätzen gestaltet. Es gelten die von der obersten Schulaufsichtsbehörde für die jeweiligen Bildungsgänge erlassenen Richtlinien und Lehrpläne. Diese berücksichtigen die Lebens- und Berufserfahrung der Studierenden.