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§ 25 APO-BK (Nordrhein-Westfalen) — Pflicht zur Verschwiegenheit

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse und die Gäste sind zur Verschwiegenheit über alle Prüfungsvorgänge verpflichtet. Sie sind hierauf hinzuweisen.