Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und führen während des Vorbereitungsdienstes die Dienstbezeichnung „Justizsekretäranwärterin“ oder „Justizsekretäranwärter“.
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Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und führen während des Vorbereitungsdienstes die Dienstbezeichnung „Justizsekretäranwärterin“ oder „Justizsekretäranwärter“.