(1) Auszubildende führen ein Berichtsheft nach dem Muster der Anlage 2.
(2) Das Berichtsheft ist monatlich von dem Ausbilder zu unterzeichnen. Es ist vierteljährlich dem Leiter der Ausbildungsstätte oder dem bestellten Ausbildungsleiter vorzulegen, der die Richtigkeit bescheinigt.
Teil 2
Prüfungsausschüsse, Ausschuss für gemeinsame Prüfungsaufgaben