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§ 32 APO GeoInfoTech (Nordrhein-Westfalen) — Dokumentation der Bewertung der Abschlussprüfung

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Geoinformationstechnologie

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Über die Abschlussprüfung ist eine Niederschrift nach den Mustern der Anlagen 5.1, 5.2 oder 5.3 zu fertigen. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und von den an der Festsetzung der Bewertung beteiligten Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterschreiben.