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§ 20 APG NRW (Nordrhein-Westfalen) — Bericht der Landesregierung zur Lage der Älteren in Nordrhein-Westfalen

Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das für die Altenpolitik zuständige Ministerium erarbeitet und veröffentlicht einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht als Gesamtanalyse zur Lage der Älteren in Nordrhein-Westfalen. Dieser dient zugleich als Planungsgrundlage für den Landesförderplan nach § 19.

Teil 5

Übergangs- und Schlussbestimmungen