(1) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des kolleg24 weisen ihre Leistungen durch Feststellungsprüfungen und die Ergänzungsprüfung nach.
(2) Die schriftliche Ergänzungsprüfung findet am Ende des vierten Halbjahres statt.
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(1) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des kolleg24 weisen ihre Leistungen durch Feststellungsprüfungen und die Ergänzungsprüfung nach.
(2) Die schriftliche Ergänzungsprüfung findet am Ende des vierten Halbjahres statt.