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# § 21 APE (Bayern) — Pflichtfächer für das kolleg24

Ausbildungs- und Prüfungsordnung Ergänzungsprüfung  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Pflichtfächer sind in allen Ausbildungsrichtungen

1. Deutsch,

2. Englisch,

3. Mathematik,

4. Physik,

5. Geschichte und

6. Politik und Gesellschaft.

Für das Pflichtfach Englisch gilt § 12 Abs. 4 Satz 1 und 2 FOBOSO entsprechend.

(2) Zusätzliche Pflichtfächer sind

1. in der Ausbildungsrichtung Technik die Fächer Chemie und Technologie/Informatik,

2. in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft die Fächer Wirtschaftslehre (Volks- und Betriebswirtschaftslehre) und Technologie/Informatik sowie

3. in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen die Fächer Biologie und Psychologie.

(3) Bei Nachweis einer mit Erfolg abgeschlossenen beruflichen Fortbildung gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 und 2 beschränkt die Kolleggruppenleiterin oder der Kolleggruppenleiter auf Antrag in Textform die Teilnahme am Präsenztag und an den Prüfungen auf die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik. Eine Rückkehr zur Teilnahme an allen Pflichtfächern ist ausgeschlossen.

(4) Teilnehmerinnen und Teilnehmer des kolleg24 können auch nur in einem oder mehreren Pflichtfächern teilnehmen, um Einzelzertifikate zu erwerben, sofern die organisatorischen und personellen Belange dem nicht entgegenstehen. Voraussetzung für den Erwerb von Einzelzertifikaten ist die erfolgreiche Teilnahme am kolleg24 in den jeweiligen Pflichtfächern.

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Zitiervorschlag: § 21 APE (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/APE/21

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