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§ 35 AP-mDBGSV — Inkrafttreten

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 20.03.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2001 in Kraft.