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§ 16 AP-mDBGSV — Prüfungsfächer

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 20.03.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Prüfungsfächer für die Zwischenprüfung und die Laufbahnprüfung sind

1.
Einsatzrecht/Verkehrsrecht,
2.
Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre,
3.
Staats- und Verfassungsrecht/politische Bildung und
4.
Kriminalistik.

(2) Die praktische Prüfung innerhalb der Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in § 15 Abs. 4 Satz 3 genannten Fächer.